Freudenberg Stiftung
Programm:
Förderlinie Integration und Migration
Anschrift:
Freudenberstraße 2, 69469 Weinheim/Bergstraße
Telefon: (06201) 1 74 98
Fax: (06201) 1 32 62
info@freudenbergstiftung.de
www.freudenbergstiftung.de
Was wird gefördert?
Projekte der Freudenbergstiftung sollen in gesellschaftlichen Bereichen initiiert werden, wo wirtschaftliche, kulturelle und soziale Benachteilung oder Diskriminierung festzustellen ist. Mit Vorrang sollen demnach Projekte der direkten Förderung benachteiligter Randgruppen und kultureller Minderheiten dienen. An den zu fördernden Vorhaben sollten andere, vor allem kommunale und gegebenenfalls auch staatliche Stellen beteiligt oder durch Stiftungsinitiativen zur Kooperation gewonnen werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen wird angestrebt. Die Freudenbergstiftung fördert bevorzugt Projekte, die zu übertragbaren organisatorischen Modellen führen und auf eine praktische Wirksamkeit abzielen.
Was wird nicht gefördert?
Stipendien, persönliche Notlagen, Forschungen, Publikationen, Tagungen und Seminare, die nicht zur Vorbereitung, Begleitung oder Auswertung eigener Praxisprojekte beitragen, Bau-, Umbau und Sanierungsmaßnahmen.
Antragsfristen:
Antragsschluss ist jeweils der 15. April bzw. 15. Oktober eines jeden Jahres.
Bewilligung:
Das Kuratorium, das über die Anträge entscheidet, tritt jeweils zweimal jährlich zusammen.
Kommentare:
Förderanfragen können auf max. zwei Seiten per Postweg mit einem Vordruck an die Stiftung gestellt werden. Die Stiftung prüft die Anfrage und teilt innerhalb von vier Wochen mit, ob das Vorhaben in einem ausführlichen Antrag konkretisiert werden kann.